Ausnahmebewilligung nach §8 HWO

Sachgutachten für die Ausnahmebewilligung nach §8 HWO

Das Zahntechnikerhandwerk unterliegt der Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung.

Dennoch besteht die Möglichkeit, einen entsprechendne Antrag auf Ausnahmebewilligung zu stellen.

Bewerber, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine unzumutbarkeit der Meisterprüfung nachweisen können, haben die Möglichkeit die entsprechende Ausbahnebewilligung zu erhalten.

In den meisten Fällen wir ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der jeweiligen Handwerkskammer zur Prüfung der Kentnisse angefordert.

 

---

Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO 

In Ausnahmefällen wird eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt, wenn die antragstellende Person folgende Voraussetzungen erfüllt: 

a) Ausnahmefall: 

Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung der Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für die antragstellende Person eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Wegen der Frage, wann die Ablegung der Meisterprüfung dauerhaft oder vorübergehend eine unzumutbare Härte darstellt, beraten wir Sie gerne individuell. 

b) Notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten im praktischen, fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Bereich: 

Aus dem beruflichen Werdegang (insbesondere aus den abgelegten Prüfungen, durchgeführten Fortbildungen und Arbeitszeugnissen) muss sich zweifelsfrei ergeben, dass sich die antragstellende Person nicht nur die praktischen Fertigkeiten und die notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse angeeignet hat, sondern dass diese auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundkenntnisse zur Führung eines Handwerkbetriebes besitzt (in Anlehnung an die Teile I, II und III der Meisterprüfung). Ist dieser Nachweis nicht geführt, müssen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Sachkundeprüfung vor einer Sachverständigen/einem Sachverständigen nachgewiesen werden. 

 

Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie unsere Gutachter-Dienstleistungen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Termin.

©Jan-Christian Osterholt. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.